Verlässliche Informationen für Eigentümer, Investoren und Gläubiger zählen zu den zentralen Aufgaben der Wirtschaftsprüfung. In diesem Zusammenhang besteht ein hohes öffentliches Interesse an der ordnungsgemäßen Rechnungslegung von Unternehmen und daher sieht das Unternehmensrecht für bestimmte Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen verpflichtend die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Aber auch Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben. Die Abschlussprüfung, bzw. der Bestätigungsvermerk, der im Allgemeinen das Ergebnis der Prüfung zusammenfasst, gibt darüber Auskunft und bestätigt, ob
- der Jahres- bzw. Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung entspricht;
- die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten worden sind;
- mit dem veröffentlichen Abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt wird;
- der Lagebericht im Einklang mit dem Abschluss steht sowie die dort enthaltenen Angaben zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem zutreffend sind.
Die Prüfung gibt jedoch für sich keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens. Wir stellen jedoch die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses nicht alleine in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit, vielmehr wollen wir Ihnen die aus der Prüfung gewonnenen Eindrücke und Informationen zur Verfügung stellen, um Ihr Unternehmen damit in positivem Sinne weiterzuentwickeln.
Angebotene Leistungen
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschussprüfungen
- Konzernabschlussprüfungen
- Prüfung anlässlich von Umgründungen
- Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen
- Sonderprüfungen (Gründungs-, Verschmelzungs- und Spaltungsprüfungen)
- Prüferische Durchsichten