Die vollständige Auslagerung Ihrer betrieblichen Lohnverrechnung spart Zeit und Personalresourcen.
Bei Abrechnungen von Bezügen der Dienstnehmer sind neben den verschiedenen arbeits- und abgabenrechtlichen Gesetzen die zuständigen Kollektivverträge und bestehende Betriebsvereinbarungen zu beachten.
Pro Abrechnungsperiode (= Kalendermonat) ist
- die innerbetriebliche Abrechnung und
- die außerbetriebliche Abrechnung
zu unterscheiden und durchzuführen.