Lohnverrechnung

Die vollständige Auslagerung Ihrer betrieblichen Lohnverrechnung spart Zeit und Personalresourcen.

Bei Abrechnungen von Bezügen der Dienstnehmer sind neben den verschiedenen arbeits- und abgabenrechtlichen Gesetzen die zuständigen Kollektivverträge und bestehende Betriebsvereinbarungen zu beachten.

Pro Abrechnungsperiode (= Kalendermonat) ist

  • die innerbetriebliche Abrechnung und
  • die außerbetriebliche Abrechnung

zu unterscheiden und durchzuführen.